Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Videografie & Videoschnitt



§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Marcus Krützfeldt (nachfolgend „Videograf/Editor“) und dem Kunden.
Diese AGB gelten für Verträge im B2B-Bereich (Unternehmer) und B2C-Bereich (Verbraucher). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.



§ 2 Auftragserteilung und Leistungsumfang

Grundlage für das Vertragsverhältnis ist das jeweilige schriftliche Angebot. Die Annahme des Angebots kann schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung des Produktionsvertrages erfolgen.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sind gesondert zu vergüten.
Der Videograf/Editor behält sich bei der künstlerischen und technischen Gestaltung (z.B. Schnittstil, Farbbearbeitung, Musikauswahl) Gestaltungsfreiheit vor. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Geschmacks sind ausgeschlossen.



§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Daten (z.B. Logos, Grafiken, Skripte) und Zugänge rechtzeitig vorliegen.
Sofern beim Kunden vor Ort oder an vom Kunden organisierten Locations gedreht wird, sorgt der Kunde für die entsprechenden Drehgenehmigungen.
Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind und die abgebildeten Personen ihre Einwilligung (
Model Release / DSGVO) erteilt haben. Der Kunde stellt den Videografen/Editor von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten frei.



§ 4 Abnahme und Korrekturschleifen

Nach Fertigstellung des Videos (bzw. des Schnitts) stellt der Editor dem Kunden eine Vorschauversion zur Verfügung.
Im vereinbarten Honorar sind
2 Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst das gebündelte Feedback des Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Bereitstellung der Vorschau.
Nachträgliche Änderungswünsche, die grundlegend vom ursprünglich vereinbarten Konzept oder Storyboard abweichen, sind keine Korrekturen, sondern kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der finalen Version schriftlich begründete Mängel rügt.



§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Dem Videografen/Editor steht das Urheberrecht an den erstellten Videos, Schnitten und Audio-Kompositionen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
Der Videograf/Editor räumt dem Kunden mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars die für den vereinbarten Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Bearbeitung des fertigen Videos bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Rohmaterial (Footage): Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten (RAW-Dateien, Projektdateien wie Premiere Pro/DaVinci-Projekte). Die Herausgabe von Rohmaterial bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
Der Videograf/Editor darf das finale Werk (oder Ausschnitte daraus) zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Zwecken der Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Website, Social Media, Showreel) nutzen, sofern dem keine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.



§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern nicht die Kleinunternehmerregelung gilt).
Der Videograf/Editor ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von
50 % bei Auftragserteilung zu verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Videografen/Editor.



§ 7 Haftung und Höhere Gewalt

Der Videograf/Editor haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für den Verlust von Daten (z.B. durch technischen Defekt von Speichermedien) haftet der Videograf/Editor nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Umfang des Aufwands, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
Kann ein Drehtermin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Krankheit, Unfall) nicht stattfinden, bemüht sich der Videograf um einen zeitnahen Ersatztermin. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.



§ 8 Nutzungsrechte und Musiklizenzen (Audio-Assets)

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem finalen Videomaterial ein.

Im Videomaterial enthaltene Audio-Assets (insbesondere Musik, Soundeffekte/SFX) werden über Drittplattformen (z. B. Audiio.com) lizenziert. Diese Lizenzen sind personen- und unternehmensgebunden und gelten ausschließlich für die direkte Nutzung durch den Auftraggeber sowie für Unternehmen mit einer Größe von maximal 100 Mitarbeitern.

Eine Weiterveräußerung, Sublizenzierung, Schenkung oder sonstige Übertragung des Videomaterials (oder Teilen davon) an Dritte – insbesondere an Unternehmen, Organisationen oder Marken mit mehr als 100 Mitarbeitern –

ist strikt untersagt.

Wünscht der Auftraggeber eine Übertragung der Rechte an Dritte oder überschreitet der finale Endnutzer die Grenze von 100 Mitarbeitern, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer vor der Weitergabe schriftlich anzuzeigen, damit eine entsprechende Enterprise- oder Erweiterungslizenz kostenpflichtig erworben werden kann.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter (inkl. Urheberrechts- und Lizenzklagen, Schadensersatzforderungen sowie Anwaltskosten) vollumfänglich frei, die durch eine unberechtigte Weitergabe, Weiterveräußerung oder vertragswidrige Nutzung des Videomaterials entstehen.



§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz des Videografen/Editors.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).